Früherkennungsuntersuchungen, Früherkennung

Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die jährlich empfohlene Krebsvorsorge als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse hat sich seit dem 01.01.2020 ein wenig verändert und umfasst folgende Untersuchungen in Abhängigkeit vom Alter der Patientin:

 

Im Alter von 20 bis unter 30 Jahren:

  • Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
  • Entnahme eines zytologischen Abstrichs
  • Tasten des inneren Genitale

 

Im Alter von 30 bis 35 Jahren:

  • Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
  • Entnahme eines zytologischen Abstrichs
  • Tasten des inneren Genitale
  • Abtasten beider Brüste und der Lymphabflusswege

 

Im Alter von 35 bis unter 50 Jahren:

  • Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
  • Entnahme eines zytologischen Abstrichs (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals)
  • Entnahme eines Abstrichs auf humane Papilloma Viren (HPV) (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals alle 3 Jahre)
  • Tasten des inneren Genitale
  • Abtasten beider Brüste und der Lymphabflusswege

 

Im Alter von über 50 Jahren:

  • Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
  • Entnahme eines zytologischen Abstrichs (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals)
  • Entnahme eines Abstrichs auf humane Papilloma Viren (HPV) (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals)
  • Tasten des inneren Genitale
  • Abtasten beider Brüste und der Lymphabflusswege

 

Zusätzlich im Alter von 45 bis unter 75 Jahren

Alle 2 Jahre eine Mammographie i.R. des Mammographiescreenings

 

Zusätzlich im Alter von 50 bis unter 55 Jahren

Alle 2 Jahre Durchführung eines immunologischen Tests auf Blut im Stuhl

 

Zusätzlich ab 55 Jahren alle 10 Jahre

Eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre Durchführung eines immunologischen Tests auf Blut im Stuhl