Individuelle Gesundheitsleistungen im Rahmen der Schwangerschaft

Die gesetzliche Mutterschaftsrichtlinie deckt eine Vielzahl von Untersuchungen ab. Darüber hinaus können jedoch weitere Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein.
Dadurch kann Ihrem Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachgekommen werden.
Nutzen Sie deshalb das erweiterte Spektrum an Zusatzleistungen und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig ist.
Da diese Untersuchungen nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Über die für Sie anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne.

 

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall („evidence based medicine“). Nach Aussage weltweit führender Sonographie Experten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft.

Außerdem ist die Sonographie eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen. Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sind sicher, medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig.

Ich bin gerne bereit – außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge – auf Ihren Wunsch hin, diese zusätzlichen sonographischen Untersuchungen durchzuführen.

 

Untersuchung auf Toxoplasmose

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger „Toxoplasma gondii“ von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem von uns ausgehändigten Infoblatt.

Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind zu schweren Fehlbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung führen.

Um eine Infektion frühzeitig erkennen und behandeln zu können, sollten alle 8 Wochen Verlaufskontrollen per Blutentnahme durchgeführt werden (18., 26. und 34. SSW).

 

Untersuchung auf Cytomegalie- Viren

Eine Infektion mit dem CM–Virus (CMV) kann von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden. Weitere Informationen zu dieser Infektionskrankheit finden Sie in dem von uns ausgehändigten Infoblatt.

Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind zu schweren Fehlbildungen führen.

Um eine Infektion frühzeitig erkennen und behandeln zu können, sollten alle 8 Wochen Verlaufskontrollen per Blutentnahme durchgeführt werden (18., 26. und 34. SSW). Die Untersuchung kann gleichzeitig mit der Bestimmung des Toxoplasmose-AK erfolgen.

 

Untersuchung auf Streptokokken

Bei einer Besiedelung der Scheide mit Streptokokken B kann es unter der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes kommen.

Durch einen Abstrich in der 36. SSW lässt sich eine Infektion bei Ihnen ausschließen. Bei positivem Keimnachweis erhalten Sie während der Geburt oder bei vorzeitigem Blasensprung eine antibiotische Therapie, um so eine Infektion des Kindes zu verhindern.

 

Blutzuckerbelastungstest (oGTT)

Bis zu 10% aller Schwangeren leiden an einem Schwangerschaftsdiabetes. Auch bei noch unauffälligen Urinbefunden kann bereits eine Erkrankung vorliegen; wird dies frühzeitig erkannt, besteht weder für Mutter noch Kind eine Gefahr in der Schwangerschaft.

Der Test per Blutentnahme kann mit der Routinevorsorge in der 26.SS–Woche kombiniert werden und dauert 2 Stunden.

 

 

3-D Ultraschall (ab der 20. Schwangerschaftswoche)

Sicher sind Sie sehr gespannt, wie Ihr ungeborenes Kind aussieht. Mit dem 3–D Ultraschall können wir Ihnen einen guten Eindruck davon vermitteln. Anstatt des unübersichtlichen Bildes, das der „normale“ Ultraschall liefert und auf dem nur der Geübte wirklich etwas erkennt, können Sie im 3–D-Bild das Kind fast so sehen, wie Sie es später im Arm halten werden. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich ein erstes Foto Ihres Kindes.