Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die jährlich empfohlene Krebsvorsorge als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse hat sich seit dem 01.01.2020 ein wenig verändert und umfasst folgende Untersuchungen in Abhängigkeit vom Alter der Patientin:
Im Alter von 20 bis unter 30 Jahren:
- Untersuchung der genitalen Hautregion
- Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
- Entnahme eines zytologischen Abstrichs
- Tasten des inneren Genitale
Im Alter von 30 bis 35 Jahren:
- Untersuchung der genitalen Hautregion
- Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
- Entnahme eines zytologischen Abstrichs
- Tasten des inneren Genitale
- Abtasten beider Brüste und der Lymphabflusswege
Im Alter von 35 bis unter 50 Jahren:
- Untersuchung der genitalen Hautregion
- Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
- Entnahme eines zytologischen Abstrichs (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals)
- Entnahme eines Abstrichs auf humane Papilloma Viren (HPV) (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals alle 3 Jahre)
- Tasten des inneren Genitale
- Abtasten beider Brüste und der Lymphabflusswege
Im Alter von über 50 Jahren:
- Untersuchung der genitalen Hautregion
- Inspektion der Scheide und des Gebärmutterhalses
- Entnahme eines zytologischen Abstrichs (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals)
- Entnahme eines Abstrichs auf humane Papilloma Viren (HPV) (nur bei Frauen mit Gebärmutterhals)
- Tasten des inneren Genitale
- Abtasten beider Brüste und der Lymphabflusswege
Zusätzlich im Alter von 45 bis unter 75 Jahren
Alle 2 Jahre eine Mammographie i.R. des Mammographiescreenings
Zusätzlich im Alter von 50 bis unter 55 Jahren
Alle 2 Jahre Durchführung eines immunologischen Tests auf Blut im Stuhl
Zusätzlich ab 55 Jahren alle 10 Jahre
Eine Darmspiegelung oder alle 2 Jahre Durchführung eines immunologischen Tests auf Blut im Stuhl