Gesetzlich vorgegebene Mutterschaftsrichtlinien

 

Frauenärztliche Untersuchung

Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter.

Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:

  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Gewichtskontrolle
  • Hämoglobinbestimmung – Eisenwert, abhängig vom letzten Befund

 

Ausschluß Chlamydieninfektion

Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Infektion mit Chlamydia trachomatis ausgeschlossen. Die Untersuchung erfolgt durch eine Urinprobe mit „Morgenurin“.

 

Blutuntersuchungen

Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen.

Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. SSW wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal „Rhesus negativ“ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen der 28. und 30. SSW eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Nach der 32. SSW wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll.
Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.

 

Ernährungsberatung

In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient Ihrer eigenen Gesundheit sowie der optimalen Entwicklung Ihres Kindes.

 

Ultraschall-Untersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sog. Screening).

  • 1. Screening: 09. – 12. SSW
  • 2. Screening: 19. – 22. SSW
  • 3. Screening: 29. – 32. SSW

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden.

Somit können im Bedarfsfall eine spezialisierte Diagnostik eingeleitet und eine notwendige Therapie begonnen werden.